FAQ

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Eine Bewerbung ist möglich. Allerdings kann zunächst nur eine vorläufige Zulassung erfolgen. Für eine endgültige Zulassung müssen die Nachweise im Laufe des ersten Studiensemesters nachgereicht werden.

Bei einem Studium, das noch nicht abgeschlossen ist, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Record bei der Bewerbung mit ein.

es dauert ungefähr eine Woche nach Bewerbunsgdeadline, bis  Sie über die Zulassung Bescheid bekommen.

Ungefähr die Hälfte der Lehrveranstaltungen im Master sind als Präsenzveranstaltungen organisiert, für die Anwesenheitspflicht besteht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Präsenzphasen im darauffolgenden Jahr nachzuholen.

Der Weiterbildungsstudiengang richtiet sich vrowiegend an Berufstätige bzw. studierende mit vorheriger qualifizierter Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Die Anzahl der Präsenzphasen ist begrenzt udn die Anzahl der Prüfunsgleistungen auf ein Minimum begrenzt, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.Der Studiengang selbst umfasst 90 ECTS, was einem Aufwand von ca. 2.700 Stunden entspricht.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anerkennung der eigenen beruflichen Tätigkeit in Höhe von bis zu 30 ECTS möglich.

In den meisten deutschen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. auf eine Bildungsfreistellung zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Das Saarland, Rheinland-Pfalz und Bremen haben den Masterstudiengang Evaluation als Bildungsveranstaltung anerkannt, so dass Studierende aus diesen Bundesländern ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können. Ggf. kann bei Bedarf auch bei anderen Bundesländern die Anerkennung als Bildungsveranstaltung beantragt werden.

Sie können das Studium grundsätzlich ohne Begründung und Antrag über die Regelstudienzeit verlängern. Wichtig ist, zu beachten, dass Studieninhalte nur einmal im Jahr angeboten werden. Für Semester, die über die Regelstudienzeit hinausgehen, fallen geringere Studiengebühren an. Darüber hinaus sind immer die Semestergebühren der Universität des Saarlandes zu entrichten.

Aus wichtigem Grund ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Die Beurlaubung erfolgt immer semesterweise und ist i.d.R. zusammen mit der Rückmeldung zu beantragen. Anträge auf Beurlaubung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Universität.

Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen können nach § 11 der Studien- und Prüfungsordnung auf Antrag anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen gleichwertig mit denen des Masterstudiengangs Evaluation sind. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Antrag beigelegt werden. Über die Anerkennung entscheidet die oder der zuständige Dozentin bzw. Dozent in Absprache mit dem Prüfungsamt.

Die Prüfungen finden im Wintersemester in der Regel Anfang Februar statt, im Sommersemester Ende Juli. Die genauen Prüfungszeiträume können den Terminübersichten im Infobereich (Veranstaltungen) entnommen werden.

Grundsätzlich wird für jede Prüfung auch die Möglichkeit einer Nachholprüfung (in der Regel im jeweils darauf folgenden Semester) angeboten. Berechtigt für die Nachholprüfung sind diejenigen, die für die regulären Prüfungen angemeldet waren, aber z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten konnten oder zum regulären Prüfungstermin die Prüfung nicht bestanden haben.

 

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Fähigkeit und Bereitschaft, englische Texte zu bearbeiten, wird aber vorausgesetzt.

Ungefähr die Hälfte der Lehrveranstaltungen besteht aus online-Modulen.